Verbände kritisieren GEG-Entwurf: Stellungnahme bis 28. Juni möglich

Die Diskussionen über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) dauern schon Jahre. Völlig untergegangen ist die von der EU wirksam erlassene Umsetzung der EPBD-Richtlinie. Dies schiebt die GroKo nun auf eine ungewisse “erste Novellierung” des GEG ohne Fristangabe. Aber auch der unvollständige Referentenentwurf erntet konzertierte Kritik. Bevor der Entwurf ins Kabinett geht, werden die Länder und Branchenverbände angehört. Stellungnahmen sind bis zum 28. Juni möglich.

Der Kabinettsbeschluss für den Entwurf der Bundesregierung für ein “Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude” ist weiterhin für Mitte 2019 vorgesehen. Wann jedoch eine einvernehmliche Vorlage vorliegen wird, hängt letztlich davon ab, wie schnell die noch offenen Fragen geklärt werden. Ein wesentlicher Punkt, der derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird, ist etwa die Forderung nach einer Verschärfung der energetischen Anforderungen an den Gebäudeneubau und den Bestand.

GdW: Neufassung stärker auf CO2-Reduktion ausrichten

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen setzt vielmehr auf Vereinfachung und Anreize statt weiterer teurer Verschärfungen der Anforderungen, wie GdW-Präsident Axel Gedaschko der Haufe Online Redaktion sagte. Bei der Auswahl der Instrumente sollte das Augenmerk auf die Bezahlbarkeit des Wohnens gelegt werden. Nachbesserungsbedarf sieht Gedaschko auch beim Thema CO2: Eine Neufassung müsse stärker auf die CO2-Reduktion ausgerichtet sein und der aktuelle Rechtsrahmen dementsprechend angepasst werden.

“Denn eine CO2-Bepreisung macht nur Sinn mit einem Ordnungsrahmen, der konkret auf CO2 ausgerichtet ist. Im GEG sind dabei mehr Experimentier- und Innovationsklauseln notwendig, um die neue Zielsetzung auf die Zielerreichung überprüfen zu können.” GdW-Präsident Axel Gedaschko

Gedaschko bedauerte das zögerliche Vorgehen hinsichtlich einer solchen Klausel. Allerdings behalten sich BMWi und BMI vor, nach den Anhörungen von Ländern und Verbänden Ende Juni eine Experimentierklausel für einen alternativen gleichwertigen Nachweis über eine Begrenzung der Treibhausgasemissionen in die Ressortabstimmung einzubringen.

Der GdW begrüßte hingegen die geplante Umstellung der Primärenergiefaktoren von Fernwärme auf die sogenannte Carnotmethode ab 2030, die spätestens dann aber auch eine Umstellung auf CO2-Emissionen als Anforderung sein müsse, so Gedaschko weiter.

“Entgegen einiger aufgeregter Kritik an dem Entwurf ist es nicht der Verzicht auf eine Verschärfung der Anforderungen an Primärenergie und Transmissionswärmeverlust bei Neubau und Bestand, der die Energiewende behindert. Es ist vielmehr die ungeklärte Refinanzierung der hohen Investitionen in Energieeffizienz.” GdW-Präsident Axel Gedaschko

Hinzu komme nach wie vor die weiter angezogene Bremse im Steuerrecht für den Ausbau gebäudenaher erneuerbarer Energien und “viele unglückliche Regelungen” im EEG, etwa in Bezug auf die Anlagenzusammenfassung, sagte Gedaschko abschließend.

ZIA gegen Verschärfung der Anforderungen im Neubau

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßte vor allem die Zusammenlegung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), “weil hierdurch eine Erleichterung und Entbürokratisierung für die Immobilienwirtschaft mit einhergeht und das unkoordinierte Nebeneinander mehrerer Regelwerke damit beendet ist”, sagte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner nach Vorlage des GEG-Entwurfs durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

“Bei der anstehenden Ressortabstimmung darf die Politik jedoch nicht wieder in alte Muster verfallen, dass eine Verschärfung der Energieeffizienzanforderungen im Neubau der richtige Weg sei.” ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner

Natürlich spiele auch die Wirtschaftlichkeit eine große Rolle für die Immobilienwirtschaft: Neben Planungssicherheit sei ebenso ein angemessenes Verhältnis zwischen Energieeinsparung auf der einen Seite und steigenden Baukosten auf der anderen Seite wichtig, so Mattner.

Das Positionspapier “Immobilienwirtschaft & Energie” des ZIA befasst sich ausführlich mit der Energiepolitik der Europäischen Union, des Bundes und der Länder mit Blick auf Immobilien.

Sanierungsbranche für “nearly zero energy buildings”

Für das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm “Zukunft Altbau” geht der Entwurf in die falsche Richtung.

“Wir können unsere Klimaschutzziele nur erreichen, wenn deutlich mehr Bestandsbauten umfassend saniert werden. Kleinere Verschärfungen für Neubauten reichen bei weitem nicht.” Frank Hettler, Zukunft Altbau

So sei etwa der von der EU geforderte Standard für Neubauten als Niedrigstenergiegebäude (“nearly zero energy buildings”), der ursprünglich Anlass für das neue Gesetz war, im vorliegenden Entwurf auf dem Niveau der bisherigen Vorgaben nach der EnEV definiert. Die Sanierungsbranche brauche dringend die Einführung zukunftsfähiger gesetzlicher Energiestandards bei Neubau und Sanierung sowie Vereinfachungen bei der energetischen Bilanzierung von Gebäuden, so Hettler.

Kritik an der fehlenden Vereinfachung äußert auch die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, Programmträgerin des Informationsprogramms “Zukunft Altbau”.

“Von klaren, einfachen Vorgaben könnten alle Beteiligten profitieren, vom Auftraggeber über Planer und Energieberater bis hin zum Handwerker und den Nutzern. Das hätten wir uns vom Bund dringend gewünscht.” Dr. Volker Kienzlen, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg

Die bisherigen Vorgaben, etwa aus der EnEV, seien im Detail selbst für ausgewiesene Fachleute nicht komplett verständlich und führten in der Baupraxis genauso wie bei der Förderung immer wieder zu Verwirrung, meint Kienzlen.

Bauexperten: Wirtschaftlicher Impuls für energetische Sanierung

Bauexperten wie die Energieberaterverbände in Baden-Württemberg, die Ingenieur- und Architektenkammern, der Verein der regionalen Energieagenturen und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die mit “Zukunft Altbau” beim Vorantreiben der energetischen Sanierung kooperieren, sehen die Kritikpunkte ähnlich. Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) hat seine Kernforderungen für das “Gebäudeenergiegesetz” in acht Punkten zusammengefasst.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte den GEG-Referentenentwurf als völlig unzureichend für das Erreichen der Klimaschutzziele.

“Die Große Koalition verfehlt ihren Regierungsauftrag. Dieser lautet: die Klimaziele einzuhalten und zwar nicht erst 2050, sondern schon 2020. Dafür brauchen wir ambitionierte energetische Anforderungen für Gebäude.” Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH

Der DHU fordert, dass der aktuelle Entwurf des GEG zurückgezogen und deutlich nachgebessert wird. So müsse beispielsweise das “KfW-Effizienzhaus 40” als Neubaustandard festgesetzt, der Einbau neuer Ölheizungen ab 2020 verboten werden und am tatsächlichen Energiebedarf orientierte Energieausweise für alle Gebäude verpflichtend ausgestellt werden. Darüber müssten die zahlreichen Ausnahmen für Bestandsgebäude, zum Beispiel beim Kesseltausch, reduziert werden.

Neues Gebäudeenergiegesetz: Hintergrund für den GEG-Referentenentwurf

Mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes sollen die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energiegesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt werden. Eine EU-Gebäuderichtlinie hat für Neubauten ab 2021 zudem das Niedrigstenergiegebäude oder Fast-Nullenergiehaus als Standard festgelegt. Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt das seit 2019. Mit dem neuen GEG soll nun das Energieeinsparrecht für Gebäude entbürokratisiert und vereinfacht sowie die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt werden.

Im deutschen Gesetzgebungsverfahren scheiterte ein Anlauf für die Formulierung im März 2016. Im Frühjahr 2017 legte die Bundesregierung dann einen ersten Referentenentwurf vor. Damals reichten mehr als 30 Verbände und Länder Stellungnahmen ein, deren Inhalte aber nicht aufgenommen wurden. Der Koalitionsausschuss fror das Verfahren Anfang 2017 ein. Ein neuer Anlauf sollte ursprünglich nach der Bundestagswahl im Herbst 2017 erfolgen.

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