Beschlüsse des Klimakabinetts zur EED: Änderung der Heizkostenverordnung führt zur Heizwärme-App

Quelle: Gerd Warda und Dr. Peter Hitpaß

Am 20. September 2019 hat das Klimakabinett Eckpunkte für ein Maßnahmeprogramm zur Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 vorgelegt. Die Punkte des Maßnahmeprogramms müssen noch politisch in Gesetze und Förderrichtlinien umgesetzt werden, damit sie wirksam werden. Transparenz ist gefordert. Aber wie soll dies umgesetzt werden: Per Mail, per Brief, per ?? Wie wird der Datentransfer beim Mieterwechsel geregelt. Hier wird Berlin noch viel zu besprechen haben. Eins ist klar: An der Heizwärme-App für Mieter geht kein Weg vorbei.

Heizwärme-App fürMieter in Verbindung mit autarker WoWi-Nutzung des Gateways

Im Bereich des Betriebskostenrechts stellt die EU nach Informationen des GdW Anforderungen an den Einsatz funkbasierter Zähler im Submetering. Diese sollen durch eine Novelle der Heizkostenverordnung umgesetzt werden. Das BMWi hat eine 1:1-Umsetzung angekündigt. Ein Entwurf dafür kann nach dem Kabinettsbeschluss für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in eine Verbändeanhörung gehen. Das GEG ist Ermächtigungsgrundlage für die Heizkostenverordnung.

Deutschland muss Anforderungen der Energieeffizienzrichtlinie EED bis zum 25. Oktober 2020 umsetzen. Im Detail sind das:
• Zähler und Heizkostenverteiler müssen nach dem 25.10.2020 fernablesbar sein, wenn dies technisch machbar und kosteneffizient ist.
• Bereits installierte nicht fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler müssen bis zum 1. Januar 2027 fernablesbar sein, es sei denn dieses ist nicht kosteneffizient.
• Wenn fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert sind, ist ab 25. Oktober 2020 zweimal im Jahr und ab 1. Januar 2022 mindestens monatlich (in der Heizperiode) eine Abrechnungs- und Verbrauchsinformation zu geben.

Herausforderungen in der Praxis
Unklar ist derzeit noch, in welcher Form die Mieter diese Information erhalten. Entsprechend der EU-Richtlinie kann die Information auch über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Möglich ist dies heute schon, wenn Wohnungsunternehmen die Abrechnung der warmen BeKo nicht an Dritte herausgeben, sondern inkl. Nutzung des zentralen Gateways gleich selbst regeln (siehe Bilddarstellung).

Fraglich ist, wie das umgesetzt werden kann. Tendenziell könnte es sich so abspielen, dass eine einmalige Information an alle Mieter erfolgen müsste, die dann entscheiden können, ob sie per Internet (Info auf der Mieter-App, Mail oder Plattformzugang) oder per Papier informiert werden möchten. Dabei ist klar, dass eine monatliche Information per Brief oder Papier ein entscheidender Aufwand für die Wohnungsunternehmen darstellen würde. Dabei ist ferner klar, dass an einer Zustellung der Verbräuche an eine mieterindividuelle Smartphone-Lösung kein Weg vorbei geht.
Der Entwurf des GEG regelt in der Ermächtigungsgrundlage bereits die Berücksichtigung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität bei der Heizkostenabrechnung. Noch ungeklärt ist, wie ein Datenübergang bei Anbieterwechsel umgesetzt werden kann.